Die Landesmittel sollen Klein- und Neuunternehmer unterstützen.

Pressemitteilung
23.06.2021

Gegen Leerstände in Schleiden und Gemünd: Fördermittel zur Stärkung der beiden Stadtzentren bewilligt

Schleiden. Die Stadt Schleiden gehört zu den ersten Kommunen in NRW, die Fördermittel erhält, um den auch coronabedingten Leerstand in den Innenstädten von Schleiden und Gemünd zu bekämpfen. Wie der Landtagsabgeordnete Dr. Ralf Nolten erklärt, gibt es vom Land NRW insgesamt 140.333 Euro zur Stärkung der beiden Stadtzentren. „Der sichtbaren Schließung von Kaufhäusern und dem zunehmenden Leerstand von Ladenlokalen, Gastronomieflächen und ganzen Immobilien kann mit neuen Instrumenten begegnet werden, die von Seiten des Landes mit 90 Prozent gefördert werden“, so Dr. Nolten. „Hierbei geht die Landesregierung Nordrhein-Westfalen neue Wege und eröffnet den Städten und Gemeinden viel Spielraum, um das jeweils vor Ort Richtige für das Herz ihrer Städte zu tun. Ob die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von Gebäuden, die Verhandlung mit den Grundstückseigentümern von Einzelhandelsgroßimmobilien oder die Erarbeitung gemeinsamer Perspektiven mit zentralen Akteuren zum Beispiel aus Handel, Eigentümerschaft und Politik: Jede Kommune kann hier ihrer individuellen Herausforderung gerecht werden.“

Auch Schleidens Bürgermeister Ingo Pfennings freute sich sehr über die Zusage der Fördermittel: „Die Gelder sollen dazu dienen, leerstehende Ladenlokale in Schleiden und Gemünd anzumieten und mit einer deutlich reduzierten Miete weiter zu vermieten. So sollen Anreize geschaffen und Barrieren für Neu- oder Kleinunternehmer hinsichtlich der Fixkosten abgebaut werden. In jedem Fall wird der jeweilige Leerstand so temporär belebt und im Idealfall entsteht sogar eine langfristige Nutzung.“

Das Sonderprogramm umfasst vier Handlungsfelder:
1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommunen zur Etablierung neuer Nutzungen wirkt kleinteiligen Leerständen entgegen.
2. Die aktuell von Filialschließungen großer Warenhäuser betroffenen Städte und Gemeinden werden gestärkt, um durch die Konzentration von Immobilien-Knowhow gegenüber den Eigentümern auf Augenhöhe agieren und Nachnutzungsperspektiven entwickeln zu können.
3. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Die Kommunen werden beim Zwischenerwerb von Gebäuden unterstützt, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen.
4. In Folge von massivem Leerstand ist ganz konkret zu prüfen und zu entscheiden, ob die Konzentration von Handelslagen erforderlich ist und, wenn ja, wo diese räumlich stattfinden soll. Hier helfen Beratungs- und Planungsangebote, ein Zentrenmanagement anzustoßen und den Aufbau eines Verfügungsfonds vorzubereiten. Insgesamt erhalten 91 Kommunen in Nordrhein-Westfalen rund 29,3 Millionen Euro an Fördermitteln aus dem Programm „Leben findet INNENstadt“. In 2020 wurde das landeseigene „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ mit 70 Millionen Euro aufgelegt. Noch Ende 2020 wurden die ersten rund 40 Millionen Euro bewilligt, nun werden weitere 112 Anträge aus Städten und Gemeinden bewilligt.


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