Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz und die Änderungen im Bundesrecht machen Anpassungen erforderlich. Foto MAGS

Anpassungen der Coronaschutzverordnung vom 13.1.2022

Am vergangenen Wochenende hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Anpassungen der Coronaschutzverordnung vom 13. Januar 2022 und der Test- und Quarantäneverordnung vorgenommen. Diese sind aufgrund der Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz und Änderungen im Bundesrecht erforderlich geworden.

Die Anpassungen haben zu Verunsicherung und Fragen bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern geführt. Auch bei mir im Landtagsbüro gab und gibt es eine Reihe von Nachfragen. Die nachfolgenden Grafiken beinhalten die wichtigsten Regelungen.


Über mich

Der verheiratete Vater von drei Söhnen verfügt über reichlich berufliche Erfahrung im Bereich der Wirtschafts- und Strukturentwicklung sowie über gute Netzwerke in Ministerien und Landesbehörden.

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