Die Infrastruktur für den Radverkehr wird zukünftig deutlich verbessert.

Radverkehr in Düren sicherer und attraktiver machen

„Förderprogramm Nahmobilität 2021“ läuft an - Erweiterung der Fahrradstation am Dürener Bahnhof - Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz kommt

Das NRW-Verkehrsministerium hat Anfang März den ersten Teil des „Förderprogramms Nahmobilität 2021“ veröffentlicht. 156 Maßnahmen in ganz Nordrhein-Westfalen werden mit rund 50 Millionen Euro von Bund und Land gefördert, die Förderquote beträgt für die Kommunen 80 bis 95 Prozent.

Auch der Kreis Düren und die Stadt Düren können hiervon profitieren. Die Stadt Düren erhält aus dem Programm 698.700 Euro für die Erweiterung der Fahrradstation am Dürener Bahnhof um 360 Stellplätze. Der Kreis Düren kann aus dem Förderprogramm 12.800 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit abrufen.

Mobilität besser, sicherer und sauberer zu machen, ist das Ziel unserer Verkehrspolitik in Nordrhein-Westfalen. Nicht erst seit der Corona-Pandemie erlebt das Fahrrad einen wahren Boom. Immer mehr Menschen in NRW nutzen ihr Rad oder E-Bike in der Freizeit und für den täglichen Weg zur Arbeit. Gut ausgebaute Radwege bedeuten mehr Sicherheit. Es wird aber auch eine sichere und eine wettergeschützte Abstellmöglichkeit für die Fahrräder benötigt. Deswegen ist die Förderung einer modernen Fahrradstation am Dürener Bahnhof sinnvoll.

Ebenfalls Anfang März hat die Landesregierung den Referentenentwurf für das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) beschlossen und zur Verbändeanhörung freigegeben. Damit soll die Förderung des Radverkehrs in einem Gesetz verankert werden. Kernpunkte des neuen Gesetzes sind:

• Planung und Neubau von Radwegen auf der Basis eines Radvorrangnetzes • Bedarfsplan für Radschnellverbindungen • Förderung vernetzter Mobilität unter anderem durch Lademöglichkeiten für E-Bikes, Ausleihmöglichkeiten für Räder oder E-Scooter • Gleichrangigkeit und mehr Sicherheit im Straßenverkehr • 25 Prozent der Verkehrswege für das Rad

Nach der nun eingeleiteten Verbändeanhörung ist der nächste Schritt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag.


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